Ideologischer alias noologischer GottesbeweisBemerkungen zum ideologischen alias noologischen Gottesargument. Ideengeschichte des Argumentes von der Antike über die Scholastik bis zur Analytischen Philosophie der Gegenwart

Paul Natterer
Aufsätze zur Religionsphilosophie

2018 [2008]
5 Seiten
Sprache: Deutsch
Ausgabe: PDF-Datei
Format: DIN A 4

 

Datenübermittlung:

Skizze des ideologischen Gottesbeweises

Artikelbeschreibung

Die drei bekanntesten Ansätze eines personalen Gottesbeweises sind neben dem ethikotheologischen (Augustinus, Kant, Newman) der so genannte ideologische oder noologische resp. noetische (Augustinus, De libero arbitrio II) aus den menschlich unverfügbaren apriorischen logischen, ästhetischen und ethischen Axiomen und Normen, die einen transzendenten Gesetzgeber erschließen; und der eudaimonologische Beweis aus dem nur durch das Absolute zu befriedigenden Glücksverlangen des Menschen (Augustinus, Confessiones).

Eine der bis heute verlässlichsten Erörterungen hierzu ist Schmucker: Die primären Quellen des Gottesglaubens [= Quaestiones disputatae 34], Freiburg/Basel/Wien 1967. Er ist deshalb der Referenzautor in vorliegendem Skript, zumal der Kantforscher und Theologe Josef Schmucker zu Gottesbeweisen allgemein ein erstrangiger Experte ist. Wir nennen hier nur die Monographien Die Ontotheologie des vorkritischen Kant [= Kantstudien-Ergänzungshefte 112], Berlin/New York 1980, und Kants vorkritische Kritik der Gottesbeweise. Ein Schlüssel zur Interpretation des theologischen Hauptstücks der transzendentalen Dialektik der Kritik der reinen Vernunft [= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, Geistes-und sozialwissenschaftliche Klasse 1983, Nr. 2], Wiesbaden 1983.

Der sog. Ideologische Beweis bei Augustinus (in De libero arbitrio und öfters: z.B. De vera religione und De musica) geht aus von der Analyse unserer kognitiven Operationen und den sie leitenden apriorischen [logisch / mathematischen – ästhetischen – ethischen] Normen. Augustinus charakterisiert diese normativen Denkregeln bzw. Urteilsmaßstäbe, nach denen sich unsere Kognition notwendig richtet, als Moderatoren (moderatores) und Regeln (regulae) der menschlichen Kognition, Praxis und Ästhetik. Der Beweis schließt also bei Augustinus eine Form des ethikotheologischen Beweises mit ein. Dieses Faktum normativer apriorischer Strukturen im menschlichen Geist und Bewusstsein und ihre epistemische Gültigkeit als Bedingungen gelingender und befriedigender Orientierung und Praxis ist für Augustinus das Argument schlechthin für die Kontingenz der menschlichen Existenz und Kognition und ein Beweis ihrer Abhängigkeit von einer transzendenten absoluten Realität.

Das Skript diskutiert die Ideengeschichte des Argumentes von der Antike über die Scholastik bis zur Phänomenologie und Analytischen Philosophie der Gegenwart.